Nein. Die Leistungspflicht der Krankenkasse  endet mit dem Tod des Ver­sicherten. Deshalb muss sie nicht für Leichentransporte aufkommen. Die Grundversicherung muss sich nur an medizinisch notwen­digen Transportkosten oder Rettungskosten beteiligen.

Anders ist die Rechts­lage bei einem tödlichen Unfall, wenn die verstor­bene Person über ihren ­Arbeitgeber unfallversichert war: Dann muss die obligatorische Unfallversicherung die Kosten für das Über­führen der Leiche an den Bestattungsort übernehmen und an die Bestattungs­kosten maximal 2842 Franken bezahlen.