Ja. Auf einem Behindertenparkplatz darf nur parkieren, wer gehbehindert ist oder eine gehbehinderte Person begleitet. Das Gesetz verlangt aber zusätzlich, dass die Parkkarte für Behinderte gut sichtbar hinter der Frontscheibe angebracht wird. Das heisst: Ohne eine solche Parkkarte dürfen Behinderte nicht auf einem Behindertenplatz parkieren.

Eine solche Parkkarte können Sie beim Strassenverkehrsamt beantragen. Sie ist in einigen Kantonen kostenlos, andere verlangen 10 bis 30 Franken pro Jahr. Sie wird Ihnen aus­gestellt, wenn Sie mit ­einem ärztlichen Zeugnis nachweisen können, dass Sie ­erheblich gehbehindert sind.

Die Interkantonale Kom-mission für den Strassenverkehr hat es so formuliert: «Eine erhebliche Gehbehinderung äussert sich darin, dass der geh­behinderten Person dauernd oder vorübergehend während mindestens sechs Monaten eine Fortbewegung zu Fuss nur bis zir­ka 200 Meter oder nur mit der Hilfe einer Begleit­person bzw. mit besonderen Hilfsmitteln möglich ist.»