Ja. Solche Kündigungssperren gibt es in Branchen mit Hochsaisons. Die Arbeit­geber wollen damit verhindern, dass ihnen die An­gestellten im dümmsten Moment davonlaufen. Die Sperren gelten dann aber nicht nur für die betroffenen Angestellten, sondern auch für den Arbeitgeber. Es gibt zwei Varianten:

Entweder ist – wie in ­Ihrem Fall – das Einreichen der Kündigung während ­einer bestimmten Zeit nicht zulässig.

Oder im Vertrag ist festgehalten, dass bestimmte Kündigungstermine nicht gestattet sind.

Wichtig: Solche Vereinbarungen sollten schriftlich festgehalten und nicht nur mündlich abgemacht werden, weil sie erheblich von den üblichen Regelungen abweichen.