Nein. Seit 1. Mai des letzten Jahres gilt eine neue Regelung. Früher mussten Militärdienstleistende die Prämie für die obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse weiterzahlen. Nach Dienstende konnten sie dann den Nachweis erbringen, dass sie im Militär waren, und die bezahlten Prämien wurden ihnen zurückerstattet.

Neu müssen Soldaten und Of?ziere für die Militärzeit keine Grundversicherungsprämien mehr zahlen. Das sind die Details:
- Die Prämienbefreiung gilt für Personen, die während mehr als 60 aufeinanderfolgenden Tagen im Dienst sind. Sie betrifft Militär- und Zivildienst.
- Diese Personen unterstehen nun der Militärversicherung, allfällige Rechnungen sind also dort einzureichen.
- Betroffene müssen den Marschbefehl mindestens acht Wochen vor Dienstantritt der Krankenkasse zukommen lassen. Diese schickt dann für diese Zeit keine Rechnungen.
- Wer den Marschbefehl zu spät einschickt, verursacht der Krankenkasse unnötige Umtriebe. Sie wird dann zu Unrecht gezahlte Prämien später (nach Dienstende) mit den neuen Prämienrechnungen verrechnen (oder allenfalls schon vorher zurückerstatten).
- Nach dem Einrücken müssen Dienstpflichtige von der zuständigen Armeestelle (meist vom Schulkommando) eine Bestätigung verlangen, dass sie eingerückt sind. Diese müssen sie an die Kasse senden. Das wissen noch nicht alle Militärorgane, es lohnt sich also, die Bestätigung ausdrücklich zu verlangen. Denn sonst schickt die Krankenkasse wieder Prämienrechnungen.
- Bei den freiwilligen Zusatzversicherungen geben die allermeisten Krankenkassen keine Prämienbefreiung während der Militärzeit. Der Grund liegt darin, dass diese Zusatzversicherungen auch während der Militärzeit Leistungen zahlen würden, die in der Militärversicherung nicht inbegriffen sind - zum Beispiel einen Beitrag ans Fitness-Abo, an die Brille oder für die private oder halbprivate Spitalabteilung.

(em)


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