Inhalt
Ja, Sie können über die Behandlungen Ihrer Mutter entscheiden, wenn keine Patientenverfügung oder kein Vorsorgeauftrag vorliegt, in denen sie eine andere Person beauftragt hat. Von Gesetzes wegen wäre zuerst Ihr Vater zuständig. Nach seinem Tod sind Sie als einziger Nachkomme dazu berechtigt.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden