Nein. Ihre Kasse muss die Arztkosten in voller Höhe übernehmen. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der ­Geburt müssen sich Frauen nicht mehr an den Kosten für medizinische Leistungen beteiligen. Dieses Privileg gilt auch für Krank­heiten, die nichts mit der Schwangerschaft zu tun ­haben.