Inhalt
09.05.2017
Nein. Ihre Kasse muss die Arztkosten in voller Höhe übernehmen. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt müssen sich Frauen nicht mehr an den Kosten für medizinische Leistungen beteiligen. Dieses Privileg gilt auch für Krankheiten, die nichts mit der Schwangerschaft zu tun haben.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden