Immer wieder ist vor Gerichten strittig, ob ein Zahnschaden – verursacht durch einen Biss auf einen ungewöhnlichen Gegenstand – ein Unfall ist oder nicht. Falls Ja, zahlt die Unfallversicherung, falls Nein, müssen Betroffene den Zahnarzt selber zahlen.

Im neusten Entscheid dazu sagt das Bundesgericht: Kieselsteine in einer Sauce aus gekauften Morcheln sind üblich und nichts Ungewöhnliches – und deshalb muss die Unfallversicherung nicht zahlen.

Bundesgericht, Urteil 8C_53/2016 vom 9.11.2016