Inhalt
Immer wieder ist vor Gerichten strittig, ob ein Zahnschaden – verursacht durch einen Biss auf einen ungewöhnlichen Gegenstand – ein Unfall ist oder nicht. Falls Ja, zahlt die Unfallversicherung, falls Nein, müssen Betroffene den Zahnarzt selber zahlen.
Im neusten Entscheid dazu sagt das Bundesgericht: Kieselsteine in einer Sauce aus gekauften Morcheln sind üblich und nichts Ungewöhnliches – und deshalb muss die Unfallversicherung nicht zahlen.
Bundesgericht, Urteil 8C_53/2016 vom 9.11.2016
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden