Für den Unterhalt einer Mietwohnung ist hauptsächlich der Vermieter zu­stän­dig. Mieter müssen nur den sogenannt kleinen Unterhalt übernehmen. Dazu zählen Reparaturen, die handwerklich durchschnittlich begabte Mieter ausführen können und nicht über rund 150 Franken kosten. Nicht dazu gehört der Service eines Geschirrspülers. Zu diesem Schluss kommt das Gerichtspräsidium Rheinfelden AG. Der Service sei durch eine Fachperson vorzunehmen, weshalb die Kosten zulasten des Vermieters gingen.

Gerichtspräsidium Rheinfelden, Entscheid OZ.2010.8 vom 24. November 2011