Eine Frau aus dem Kanton Waadt liess sich die Gebärmutter entfernen. Ein ­Assistenzarzt operierte unter Aufsicht ­eines Chefarztes. Vier Stunden nach der Operation traten innere Blutungen auf. Die Frau musste sofort nochmals ­operiert werden. Sie konnte das Spital erst 17 Tage später verlassen. Das ­Strafgericht in Vevey VD sprach den ­Assistenzarzt frei, verurteilte aber den Chefarzt wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung. Er habe die Patientin nicht über die Risiken der Operation ­informiert und verschwiegen, dass er nicht selber operiere. Das Kantons­gericht Waadt und das Bundesgericht ­bestätigten den Schuldspruch. 

Bundesgericht, Urteil 6B_1347/2016 vom 12. Februar 2018