Das Obergericht des Kantons Baselland hat den Mietern einer 41/2-Zimmer-Wohnung Recht gegeben, die auf Grund eines Pilzbefalls in einem Zimmer eine Reduktion des Mietzinses verlangt hatten. Im Prozess behauptete der Vermieter, die Mieter hätten den Pilzbefall selbst verursacht, weil sie zu selten lüfteten. Ein Gutachten beantwortete die Frage nicht eindeutig, ob Baumängel oder ungenügendes Lüften Grund für den Pilzbefall waren. Somit konnte den Mietern kein Selbstverschulden nachgewiesen w...