Ein Autolenker bog auf einer Kreuzung so langsam ab, dass die Fussgänger ­bereits grün hatten. Folge: Er fuhr eine Frau an und verletzte sie. Dafür erhielt er eine bedingte Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung von 30 Tagessätzen zu 80 Franken und eine Busse von 300 Franken, die er akzeptierte. Hingegen wehrte sich der Autofahrer ­gegen den Führerausweisentzug von ­einem Monat. Ohne Erfolg. Das Bundesgericht machte klar: Wer unaufmerksam auf einen Fussgängerstreifen fährt, schafft eine ernstliche Gefahr für Fussgänger.

Bundesgericht, 1C_490/2016 vom 10. März 2017