Eine Krankenschwester einer psychia­trischen Klinik schloss sich während der Arbeitszeit in ein Zimmer ein und schlief während der Nachtschicht ein. Das ­Spital entliess die Angestellte deshalb fristlos. Dagegen klagte die Frau mit ­Erfolg beim Arbeitsgericht in Nyon VD. Es sprach ihr wegen ungerechtfertigter fristloser Entlassung eine Entschädigung von 13 344 Franken zu. Das Kantons­gericht Waadt bestätigte den Entscheid. Das Bundesgericht sah es anders. Die Nachtwache hätte einen Alarm nicht ­hören können. Manche Patienten ­seien ­suizidgefährdet. Das Verschulden der Angestellten sei schwer, die fristlose Kündigung gerechtfertigt. 

Bundesgericht, Urteil 4A_112/2017vom 30. August 2017