Eine Herzklinik im Kanton Waadt ­operierte ein Mädchen. Die Ärzte ­machten dabei einen Fehler, das Kind erlitt Behinderungen. Es benötigt lebenslange Pflege. Drei Jahre später ging die Klinik Konkurs. Die Haftpflicht­versicherung der Klinik versprach den Eltern des Mädchens schriftlich, für den Schaden aufzukommen. Doch als die Eltern später rund 3,5 Millionen Franken forderten, wollte die Haftpflichtversicherung nicht zahlen. Sie habe das nie versprochen. Das Zivilgericht in Lausanne gab der Familie recht und sprach ihr rund 2,6 Millionen Franken zu. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid. 

Bundesgericht, Urteil 4A_262/2017 vom 17. Januar 2018