Damit jegliche Missverständnisse ausgeschlossen werden können, sollte die Patientenverfügung möglichst präzise verfasst werden – und solange die betroffene Person voll urteilsfähig ist. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich.

Ein Muster einer Patientenverfügung finden Sie auf dieser Website.

Patientenverfügung sollten regelmässig aktualisiert werden, um Unklarheiten zu verhindern.

Die in einer Patientenverfügung aufgeführte Vertrauensperson erhält vom Arzt Auskünfte über den Gesundheitszustand. Damit hat diese Person auch ein wesentliches Mitspracherecht bei der Behandlung, die auch vom Arzt zu befolgen ist.

Wichtig: Hinterlegen Sie eine Kopie Ihrer Patientenverfügung bei der von ihnen genannten Vertrauensperson oder bei Ihrem Hausarzt.