Ein Leser aus Gümligen BE erhielt Anfang April eine Rechnung seiner Krankenkasse, der Philos: Er sei im vergangenen Dezember in Zürich im Unispital gewesen. Deshalb müsse er jetzt seine Kostenbeteiligung von 1113 Franken zahlen. Dass er in den letzten Jahren nie im Spital war und sich die Kasse eine peinliche Verwechslung leistete – was solls! So etwas kann passieren.

Als der Leser reklamierte, geschah erst mal nichts. Und später noch weniger. Wollen wir deswegen gleich den Stab brechen über die Philos? Nicht doch. Denn schon am 3. Juli sagte man ihm am Telefon, ja, es liege eine Verwechslung vor. Geht doch!

Am 22. September erhielt der Mann für die 1113 Franken eine Betreibung.

Er erhob sofort Rechtsvorschlag – wieder mit dem Hinweis, er schulde nichts. Doch am 12. November teilte ihm die Philos per Ver­fügung mit, sie habe seinen Rechts­vorschlag aufgehoben. Krankenkassen dürfen das. Ist ein Rechtsvorschlag einmal auf­ge­hoben, kann schon bald der Pfändungs­beamte vor der ­Tür stehen.

Wollen wir die Philos deswegen kritisieren? Aber nein! Denn schon am 20. November erhielt der Mann von der Direktion einen Brief von unglaublicher Offenheit:

Es liege tatsächlich eine Verwechlung vor! Und das Inkassoverfahren werde umgehend gestoppt. Und man entschuldige sich ­«aufrichtig». So viel Tempo, Offenheit und Demut – das soll dieser Krankenkasse erst mal einer nachmachen! Der Fall beweist doch klar: Die Mitarbeiter haben ihre internen Abläufe voll im Griff.

Die Philos gehört zum Krankenkassen­verbund der Groupe Mutuel. ­In den
K-Tipp-Umfragen zur Kundenzufriedenheit rangiert die Groupe Mutuel jeweils
ziemlich weit ­hinten. Diese Rangierung ist mir ein Rätsel.