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Ja. Röntgenbilder, die ein Arzt in einer öffentlichen Klinik – etwa einem Kantonsspital – macht, gehören dem Spital. Laut kantonaler Gesundheitsgesetze dürfen Patienten die Bilder einsehen und eine Kopie fordern. Ebenso ist es beim Operationsbericht. Denn sie sind alle Teil der Krankengeschichte. Die Klinik darf jedoch eine Gebühr verlangen.
Anders ist es bei Röntgenbildern, die in Privatpraxen oder -spitälern entstehen: Diese gehören den Patienten. Ärzte müssen sie gratis herausgeben.
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