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Ja. Sie müssen allerdings nachweisen, dass Sie die Salmonellen im Hotel aufgelesen haben. Steht die Schuld der Küche fest, können Sie vom Hotel alle durch die Salmonellenvergiftung entstandenen Kosten zurückverlangen: Franchise und Selbstbehalt der Krankenkasse sowie die Medikamentenkosten. Je nach Schwere Ihrer Krankheit müsste das Hotel auch Schmerzensgeld zahlen.
Haben Sie die Ferien als Pauschalreise gebucht, ist zu empfehlen, den Schaden auch bei Ihrem Reisebüro in der Schweiz geltend zu machen – nicht beim Hotel.
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