Ja. Die Zusatzversicherung kann die Aufnahme grundlos verweigern. Meist müssen Schwangere Wartefristen von bis zu zwei Jahren erdulden, bevor die Krankenkassen die Kosten für die private Abteilung übernehmen. Es bleibt Ihnen also nichts anderes übrig, als bei der Geburt die höheren Kosten der Privatabteilung selbst zu bezahlen. Krankenkassen sind nur verpflichtet, Kundinnen in die Grundversicherung aufzunehmen. Zusatzversicherungen sind freiwillig – für die Krankenkassen wie für die Kunden.