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Gesundheitstipp 12/2007
01.12.2007
Ja. Offenbar ist der Snowboarder schuld am Unfall. Deshalb wird er haftpflichtig. Falls er eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, wird diese den Schaden wohl übernehmen. Voraussichtlich wird sie aufgrund des Alkoholkonsums und der rücksichtslosen Fahrweise auf den Unfallverursacher Regress nehmen.
Die Kosten der medizinischen Behandlung übernimmt zuerst Ihre Unfallversicherung. Soweit Ihnen darüber hinaus Kosten entstehen, müssen Sie diese beim Unfallverursacher persönlich geltend machen.
Das können beispielsweise Franchise und Selbstbehalt Ihrer Versicherung sein, unfallbedingte Spesen oder der Ersatz für die defekte Skiausrüstung. Da Sie pensioniert sind, hat der Snowboarder Glück: Er hätte sonst auch für den Lohnausfall geradestehen müssen.
Die Kosten der medizinischen Behandlung übernimmt zuerst Ihre Unfallversicherung. Soweit Ihnen darüber hinaus Kosten entstehen, müssen Sie diese beim Unfallverursacher persönlich geltend machen.
Das können beispielsweise Franchise und Selbstbehalt Ihrer Versicherung sein, unfallbedingte Spesen oder der Ersatz für die defekte Skiausrüstung. Da Sie pensioniert sind, hat der Snowboarder Glück: Er hätte sonst auch für den Lohnausfall geradestehen müssen.
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