Die Hypothekarzinsen steigen nach längerem Tiefstand wieder an, wie auf Vergleichsportalen (Comparis, Vermögenszentrum) zu sehen ist. Hält der Anstieg an, wird auch der Referenzzinssatz für Mieten steigen. Dieser wird für die Berechnung der Mieten herangezogen und liegt bei historisch tiefen 2,25 Prozent.

Es lohnt sich also noch, einen Blick in den Mietvertrag zu werfen. Darin sollte der Referenzzinssatz vermerkt sein, der bei Vertragsabschluss gegolten hatte. Fehlt er, kann der Satz auf www.mietrecht.ch nachgeschlagen werden.

Liegt der Satz über 2,25 Prozent, sollte der Vermieter den Mietzins senken. Tut er das nicht freiwillig, können Mieter die Senkung per Einschreiben fordern. Details dazu liefert der Artikel «So erhalten Sie eine Mietzinssenkung». Ein Musterbrief dazu ist unter www.ktipp.ch > Service > Musterbriefe zu finden.

Das lohnt sich fast immer, wie eine Saldo-Stichprobe ergab (Ausgabe 17/2012): Bei zwanzig zufällig ausgewählten Mietverträgen ergab sich in jedem Fall ein Senkungsanspruch von 80 bis 200 Franken – pro Monat.