So sichern Sie sich für den Pflegefall ab
Wer im Alter pflegebedürftig wird, riskiert ein Vermögen. Spezielle Pflegeversicherungen und verwandte Produkte können Abhilfe schaffen.
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K-Geld 4/2005
17.08.2005
Philipp Lütscher
Die Lebenserwartung steigt und mit ihr die Gefahr, im hohen Alter zum Pflegefall zu werden.
Allein die Spitex betreut jährlich rund 150 000 Patienten, die über 65 Jahre alt sind. Dabei entstehen ungedeckte Kosten von mehreren hundert Millionen Franken. Und rund 75 000 Betagte leben zurzeit in Pflegeheimen.
Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt einen Teil der Pflegekosten, beteiligt sich aber nicht an den Ausgaben für die Unterkunft.
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Die Lebenserwartung steigt und mit ihr die Gefahr, im hohen Alter zum Pflegefall zu werden.
Allein die Spitex betreut jährlich rund 150 000 Patienten, die über 65 Jahre alt sind. Dabei entstehen ungedeckte Kosten von mehreren hundert Millionen Franken. Und rund 75 000 Betagte leben zurzeit in Pflegeheimen.
Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt einen Teil der Pflegekosten, beteiligt sich aber nicht an den Ausgaben für die Unterkunft.
Begüterte Pflegebedürftige bezahlen einen Grossteil der Auslagen für Spitex oder Pflegeheimaufenthalt selber. Je nach Heim sind das bis zu mehreren hundert Franken pro Tag.
Bei einem mehrjährigen Aufenthalt in einem Pflegeheim können so ungedeckte Kosten von einigen hunderttausend Franken anfallen. Erst wenn das Vermögen aufgebraucht ist, Haus und Land verkauft sind und die Rente allein nicht mehr zur Finanzierung der Pflege ausreicht, kann ein Pflegebedürftiger Ergänzungsleistungen beantragen.
Die Ergänzungsleistungen kann man sich übrigens nicht erschleichen, indem man das Vermögen kurz vor der Pflegebedürftigkeit seinen Kindern schenkt. Lediglich lange zurückliegende Schenkungen werden nicht mehr angerechnet.
Die Behörden wenden dabei folgende Regel an: Pro zurückliegendes Jahr werden Schenkungen in der Höhe von 10 000 Franken nicht mehr dem Vermögen des Schenkers zugerechnet. Hat der Pflegebedürftige also vor zehn Jahren 100 000 Franken oder vor 20 Jahren 200 000 Franken verschenkt, wird die Schenkung nicht angerechnet.
Für Gutbetuchte lohnt sich daher allenfalls der Abschluss einer Pflegeversicherung. Derzeit haben erst wenige Krankenkassen derartige Produkte. Als Alternative bieten sich Todesfallversicherungen mit Rentenoption an (siehe Generali- und Helvetia/Patria-Produkt).
Cura von Helsana
Diese Versicherung bezahlt die ungedeckten Aufenthalts- und Verpflegungskosten bei stationärer Pflege sowie die ungedeckten Betreuungs- und Haushalthilfekosten bei Pflege zu Hause im Rahmen des versicherten Taggeldes und in Ergänzung zur Grundversicherung. Diese Kosten werden zeitlich unbeschränkt übernommen. Bei der Betreuung zu Hause durch Laien besteht nur Anspruch auf das Taggeld, falls die pflegende Person dadurch einen Lohnausfall erleidet.
Die Wartefrist ist frei wählbar. Bei der meistverbreiteten Variante von 720 Tagen wird das Taggeld erst ausbezahlt, nachdem man zwei Jahre pflegebedürftig war.
Achtung: Helsana-Versicherte mit einer Spitalzusatzversicherung erhalten eine Cura-Variante mit 720 Tagen Wartefrist bei Erreichen des AHV-Alters - ohne Gesundheitsprüfung. Wer den Cura-Zusatz nicht will, muss das der Helsana mitteilen.
Kostenbeispiel: Die Prämie für einen 65-jährigen Mann, wohnhaft in Zürich, beträgt Fr. 70.10 pro Monat für ein Taggeld von Fr. 100.- bei einer Wartefrist von 180 Tagen.
Vivante von Helsana
Im Gegensatz zu Cura zahlt Vivante, auch wenn der betreuenden Person kein finanzieller Schaden entsteht. Einzige Voraussetzung ist, dass die Pflegebedürftigkeit nachgewiesen wird. Vivante richtet sich auch an Jüngere, die wegen eines Unfalls pflegebedürftig werden könnten.
Pflegebedürftig sind laut Helsana Personen, die laut ärztlicher Diagnose in drei oder mehr der zehn alltäglichen Lebensverrichtungen (zum Beispiel Essen, Waschen, Ankleiden, Gehen, Toilette benützen) während mindestens sechs Monaten und in erheblichem Mass auf Hilfe angewiesen sind. Je grösser die Beeinträchtigung, desto höher fällt das Pflegegeld aus. Die Leistungen werden zeitlich unbefristet übernommen. Eine Wartefrist existiert nicht.
Kostenbeispiel: Ein 50-jähriger Mann, wohnhaft in Zürich, zahlt eine Prämie von Fr. 52.60 pro Monat für ein Taggeld von Fr. 100.-.
Es handelt sich dabei um eine Eintrittsalterprämie: Je früher Vivante abgeschlossen wird, desto tiefer bleibt die Prämie auch in späteren Jahren.
Pflegetaggeldversicherung von Visana
Die Versicherung übernimmt den von der Grundversicherung ungedeckten Teil der Kosten für Unterkunft, Pflege und Behandlungen in anerkannten Spitälern und Heimen. Sie erbringt keine Leistungen bei Pflege zu Hause.
Die Versicherung zahlt während maximal zehn Jahren und nach einer Wartefrist von 720 Tagen. Die Taggeldhöhe ist frei wählbar - von 15 bis 200 Franken.
Kostenbeispiel: Eine 65-jährige Frau bezahlt im Jahr 2005 für ein versichertes Pflegetaggeld von 50 Franken eine Monatsprämie von Fr. 54.70. Für ein Taggeld von 100 Franken bezahlt sie Fr. 109.40 pro Monat.
Die Visana führt ausserdem seit einigen Jahren eine Haus- und Langzeitpflegeversicherung. Die Prämien haben in den letzten Jahren jedoch massiv aufgeschlagen und weitere Prämienerhöhungen sind angekündigt. Ein Neuabschluss ist nicht ratsam.
Life & Care von Generali
Life & Care ist eine Todesfallversicherung mit Rentenoption - zahlbar per Einmalprämie oder mit jährlicher Prämie. Für den Abschluss braucht es eine Gesundheitsprüfung.
Wer frühestens drei Jahre nach Versicherungsbeginn auf stationäre Pflege in einem Pflegeheim angewiesen ist, kann wählen zwischen einer lebenslänglichen Rente und der Todesfallsumme beim Ableben. Bei einer Pflege zu Hause zahlt die Versicherung nichts.
Kostenbeispiel: Eine 65-jährige Frau versichert eine Todesfallsumme von 150 000 Franken mit einer Einmalprämie von rund 145 000 Franken. Im Pflegefall und nach mindestens dreijähriger Vertragsdauer hat die Frau Anspruch auf eine lebenslängliche Rente von monatlich 3000 Franken. Die Wartefrist bis zur ersten Rentenzahlung dauert drei Monate.
Terzavita Cardinale von Helvetia/Patria
Diese Versicherung funktioniert ähnlich wie das Generali-Produkt: Sie bietet eine lebenslänglich währende Todesfallversicherung mit Rentenoption. Im Unterschied zu Life & Care kann sich der Versicherte aber unabhängig von seinem Gesundheitszustand für eine Rente entscheiden.
Kostenbeispiel: Ein 65-Jähriger versichert mit einer Einmalprämie von rund 326 000 Franken eine Todesfallsumme von 420 000 Franken. Als Alternative zur Todesfallsumme kann er jederzeit eine Rente wählen. Die Höhe der Rente ist abhängig vom Alter. Mit 80 Jahren würde er beispielsweise 36 000 Franken Rente jährlich erhalten.
Angehörige in Notlage: So viel müssen die Verwandten zahlen
Personen, die trotz Ergänzungsleistungen in eine finanzielle Notlage geraten sind, haben Anspruch auf Sozialhilfe. Die entsprechende Behörde kann jedoch auf nahe Verwandte des Pflegebedürftigen zurückgreifen - sofern diese finanziell überdurchschnittlich gut gestellt sind.
Die Reihenfolge der Unterstützungspflicht durch Verwandte entspricht der Erbfolge. Zuerst kommen also die Kinder und Eltern des Unterstützungspflichtigen an die Kasse, dann die Enkel und Grosseltern.
Aber was sind finanziell überdurchschnittliche Verhältnisse? Für Singles liegt die Grenze laut der Schweizerischen Konferenz für öffentliche Sozialhilfe (SKOS) bei einem steuerbaren Einkommen von 60 000 Franken und einem steuerbaren Vermögen von 100 000 Franken, für Verheiratete bei 80 000 Franken und 150 000 Franken. Pro minderjähriges Kind oder Kind in Ausbildung erhöht sich die Grenze beim Einkommen um 10 000 Franken, beim Vermögen um 20 000 Franken.
Das Vermögen, das diese Freibeträge übersteigt, wird zur Berechnung des Unterstützungsbeitrags herangezogen, und zwar je nach Alter. Bei 41- bis 50-Jährigen ist es pro Jahr 1/40 des steuerbaren Vermögens, bei 51- bis 60-Jährigen 1/30 und bei über 60-Jährigen 1/20.
Viele Kantone richten sich nicht in allen Belangen nach den SKOS-Richtlinien. Sie wenden eigene Regeln an.
Diese Punkte sollte man beachten
- Einige Versicherungen zahlen nur im Falle eines Pflegeheimaufenthalts. Wer zu Hause gepflegt wird, erhält nichts.
- Manche Versicherungen zahlen erst nach einer Wartefrist von zwei Jahren. Der Versicherte muss zuvor also volle zwei Jahre pflegebedürftig gewesen sein. Wer in diesem Zeitraum stirbt, erhält nichts.
- Vor dem Versicherungsabschluss unbedingt das Kleingedruckte lesen. Die einzelnen Produkte knüpfen ihre Zahlungen teils an diverse Bedingungen.
- In jüngster Zeit wird die Einführung einer obligatorischen Pflegeversicherung diskutiert. Die vom Pflegebedürftigen zu tragenden Kosten würden sich dadurch verringern.