Nein. Die Heilungskosten übernimmt Ihre Krankenkasse. Franchise und Selbstbehalt müssen Sie selber bezahlen.  

Sonnenstich, Sonnenbrand oder Hitzschlag gelten als Krankheit und nicht als Unfall. Denn Ursache ist ein lang anhaltendes Ereignis: die stundenlange Sonneneinstrahlung. Das gilt auch bei Erfrierungen. Ein Unfall tritt plötzlich ein.