Ja, denn Venenprobleme während der Schwangerschaft gelten als Krankheit. Das Gleiche gilt zum Beispiel auch bei Schwangerschaftsdiabetes, einer Physiotherapie wegen Rückenbeschwerden sowie bei Fehlgeburten. Bei einer normalen Schwangerschaft müssen Sie für Vorsorgeuntersuchungen oder für die Geburt im Spital hingegen weder Franchise noch Selbstbehalt noch die 10 Franken pro Spitaltag zahlen.