Nein. Eine solche Vollmacht ist zu pauschal. Die Ver­sicherung braucht zwar Ihr Einverständnis, damit Sie Ihre Krankengeschichte einsehen darf. Sie müssen aber nur soweit einwilligen, als dies für die Abklärung der Leistungspflicht nötig ist. Schränken Sie die Vollmacht auf jene Bereiche ein, die Ihre Krankheit und Behandlung betreffen. Den Rest des Textes können Sie streichen.