Nein. Die obligatorische Krankenkasse übernimmt in der Regel keine Kosten von Zahnbehandlungen. Die Ausnahme: Zahnarztkosten wegen schweren Krankheiten oder Unfällen. Beispiel Bulimie: Durch das wiederholte Erbrechen können die Zähne Schaden nehmen. In einem solchen Fall übernimmt die Grundversicherung die Zahn­behandlung. Das gilt auch, wenn bestimmte Medikamente die Zähne angreifen, wie zum Beispiel gewisse Asthmasprays oder Antibiotika.