Nein. Nicht das Rechnungs-, sondern das Behandlungsdatum ist mass­gebend, wenn es darum geht, welche Krankenkasse für eine bestimmte Behandlung bezahlen muss. Sie müssen die Rechnung daher bei der Krankenkasse einreichen, bei der Sie im vergangenen Jahr versichert waren. Die Arztkosten fallen dann unter die Franchise und den Selbstbehalt vom letzten Jahr.