Ja. Krankenkassen verlangen bei Behandlungen mit langer Dauer oft einen aktuellen Bericht des behandelnden Arztes. Darin muss der Arzt begründen, weshalb es zweckmässig ist, die Behandlung fortzusetzen. Die Kassen müssen «wirksame, zweckmässige und wirtschaftliche» Behandlungen bezahlen. So steht es auch ausdrücklich in den Bestimmungen zur Zusatzversicherung Komplementär der Visana.