Nein. Angestellte im Rentenalter haben im Krankheitsfall ebenfalls einen Anspruch auf Lohnzahlung. Der Arbeitgeber muss Ihnen also eine Zeitlang den Lohn weiterzahlen, falls Sie krankheitsbedingt arbeitsunfähig werden. Der Umfang Ihres Anspruchs hängt von Ihrem Arbeitsort und von der Anzahl Dienstjahre beim jetzigen Arbeitgeber ab. Ihre Dienstjahre vor dem Erreichen des Rentenalters werden mitgezählt.