Ja. Autismus gehört zu den Geburtsgebrechen, für deren Behandlung die Invalidenversicherung (IV) bis zum 20. Geburtstag die vollen Kosten der notwendigen medizinischen Massnahmen übernimmt. Bei einer Autismus-Spektrum- Störung zahlt die IV dann, wenn das Leiden vor Vollendung des fünften Lebensjahres erkennbar war. Es ­genügt, wenn bis dahin nachweisbar Symptome vor­liegen, die typisch für Autismus sind. Die defini­tive ­Diagnose kann erst später gestellt werden.