Nein. Die Ausgaben für die Krankenkasse sind bei der Berechnung des Existenzminimums zu berücksich­tigen. Das wäre nur dann nicht der Fall, wenn Sie die Prämienrechnung seit längerem nicht bezahlt hätten. Bei Leuten, die einmalig nicht oder verspätet zahlen, ist das Betreibungsamt nicht berechtigt, das Existenzminimum ohne Krankenkassenprämie zu berechnen.