Nein. Eine Doppelversicherung ist bei der obligato­rischen Grundversicherung nicht möglich. Sie sind deshalb weiterhin bei Ihrer bisherigen Krankenkasse ver­sichert, weil Sie dort nicht gekündigt haben. Wer auf Beginn des nächstfolgenden Jahres zu einer neuen Krankenkasse wechseln möchte, muss seine bisherige Grundversicherung bis spätestens Ende November kündigen. Sie müssen im nächsten Jahr also weiterhin die Prämie Ihrer jetzigen Krankenkasse bezahlen. All­fällige Einzahlungsscheine der neuen Kasse können Sie wegwerfen.