Ja. Der Versicherungsmakler hat Ihren Auftrag nicht sorgfältig ausgeführt. Dadurch ist Ihnen ein finanzieller Schaden entstanden. Dafür haftet der beauftragte Makler. Sie können von ihm daher die Prämien zurückfordern, die Sie der bisherigen Krankenkasse bis zum nächsten Kündigungstermin für Ihre Zusatzversicherungen zahlen müssen.