Ja. Zwar muss sich jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz einer Kranken­kasse anschliessen. Es gibt aber Ausnahmen: Etwa, wenn der Wechsel zur obliga­to­rischen Grundversicherung eine Verschlechterung der Leistungen zur Folge hätte – sei es beim Versicherungsschutz oder bei der Kostendeckung. Zudem muss die  Person eine ausländische private Versicherung haben und aufgrund ihres Alters (mindestens 55 Jahre) oder ihres Gesundheitszustands in der Schweiz kaum eine Zusatzversicherung zu trag­baren Bedingungen abschliessen können.