Ja. Solche nicht dringlichen Termine müssen Sie in der Freizeit wahrnehmen. Bei Impfungen handelt es sich um präventive Massnahmen, die Arbeitnehmer problemlos verschieben können. Anders wäre es bei ­einem dringlichen Arzttermin infolge einer Erkrankung oder eines Unfalls. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber während der Arbeitszeit die notwendige freie Zeit ge­währen.