Ja. Die Voraussetzungen für verbilligte Prämien sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich – abhängig vom steuerbaren Einkommen und Vermögen sowie den familiären Verhältnissen. Im Aargau sind Paare, die seit mindestens zwei Jahren gemeinsam einen Haushalt führen oder mit gemein­samen Kindern leben, Ehepaaren gleichgestellt. Folge: Auch die finanzielle Situa­tion des Partners wird beim Berechnen der Prämienverbilligung berücksichtigt.