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Gesundheitstipp 03/2012
10.03.2012
Letzte Aktualisierung:
13.03.2012
13.03.2012
Nein. Es ist zwar möglich, dass eine Krankentaggeld-Versicherung erst ab dem 31. Krankheitstag zahlt. Bis zu diesem Termin schuldet Ihnen der Arbeitgeber dennoch Lohn – und zwar mindestens 80 Prozent.
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