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Gesundheitstipp 09/2019
11.09.2019
Die gesetzliche Sperrfrist dauert bei Ihnen 180 Tage, denn Sie sind jetzt im sechsten Dienstjahr beschäftigt. Bis und mit fünftem Dienstjahr wäre eine Kündigung in den ersten 90 Tagen der Krankheit unzulässig gewesen.
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