Nein. Die Krankenkasse zahlt nur Behandlungskosten, also die im Ausland angefal­lenen Arzt- und Spitalkosten. Sie vergütet in der Regel maximal das Doppelte dessen, was die Behandlung beim Arzt oder auf der allgemeinen Abteilung im Spital des Wohnkantons gekostet hätte. Ihre Mehr­kosten für Flug und Hotel müsste allenfalls eine von Ihnen ­abgeschlossene Reisever­sicherung übernehmen.