Ja. Taggeldversicherungen sind Privatversicherungen. Gewisse Leistungen können sie deshalb ablehnen, wenn dies im Vertrag so vereinbart ist. Falls Sie wegen Epilepsie arbeitsunfähig werden sollten, muss dann statt die Versicherung der Betrieb einspringen und je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses eine bestimmte Zeit lang Ihren Lohn weiterzahlen.