Ja. Die obligatorische Unfallversi­cherung behandelt eine Berufskrankheit wie einen Unfall. Die Schadstoffe, denen Sie ausgesetzt waren, müssen aber als Auslöser für eine Berufskrankheit anerkannt sein. Die Verordnung über die Unfallversicherung enthält eine abschliessende Liste von Stoffen, die als schädigend anerkannt sind.