Ja. Die Krankenkasse muss die im Ausland gekauften Medikamente nicht zahlen. Ausnahme: Jemand hält sich vorübergehend im Ausland auf und ist bei einem medizinischen Notfall auf Medikamente angewiesen. Mehrere Krankenkassen zahlten die im Ausland gekauften Medikamente auf freiwil­liger Basis, weil damit Kosten gespart werden konnten. Das Bundesamt für Gesund­heit hat dagegen interveniert («K-Tipp» 6/2017). Es verbietet den Kassen, im Ausland bezogene Arzneimittel zu vergüten.