Ja. Bewohner von Alters- und Pflegeheimen müssen nicht zwingend pflegebedürftig sein und können trotzdem in eine Pflegestufe eingeteilt werden – zum Beispiel, wenn die Pfleger ihnen Medikamente verabreichen müssen. Den Betrag von Fr. 9.60 pro Tag, den das Altersheim Ihrer Mutter in Rechnung gestellt hat, übernimmt aber die Krankenkasse.