Ja. Wer noch vor der Pensionierung verunfallt ist und dann während der Taggeld-­Bezugsdauer in den Ruhestand geht, verliert seinen Anspruch auf das Unfalltaggeld nicht, solange er nicht wieder voll arbeitsfähig ist. Sie erhalten also weiterhin Unfalltaggelder, bis Sie wieder gesund sind. Bei bleibender Erwerbsunfähigkeit haben Sie Anspruch auf eine Rente.