Nein. Viele Pensionskassen sehen in ihrem Reglement vor, dass in der Regel nach ­einer dreimo­natigen ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit weder der Arbeitnehmer noch der Arbeit­geber Beiträge zahlen muss. Dafür kommt die Versicherung auf. Die Prämie dafür zahlt man mit dem je­wei­ligen Pensionskassenabzug.