Nein. Die obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Miete oder den Kauf einer ­Milchpumpe nur, wenn das Kind oder die Mutter erkrankt ist oder Mutter und Kind medizinisch bedingt getrennt sind. Zudem müsste ein Arzt die Milchpumpe verordnen. Sonst zahlt Ihre Krankenkasse keinen Beitrag.