Nein. Zwar müssen Sie eine Terminabsage der Physiotherapeutin oder dem Arzt frühzeitig mitteilen. Sonst können diese Schadenersatz verlangen, sofern sie in dieser Zeit keine anderen bezahlten Arbeiten erledigen konnten. Das gilt allerdings nicht, wenn für die kurzfristige Absage ein wichtiger Grund besteht – zum Beispiel ein medizinischer Notfall.