Nein. Als Rentner sind Sie bei der Krankenkasse gegen Unfälle versichert und nicht mehr bei Ihrem Arbeitgeber. Die Grundversicherung der Krankenkasse zahlt nicht für einen Rücktransport vom Ausland in die Schweiz, Geld erhalten Sie allenfalls von ­einer Zusatzversicherung oder einer Reiseversicherung. Die obliga­torische Unfall­versicherung für Angestellte übernimmt bei einem Unfall im Ausland die medizinisch notwendigen Rettungs- und ­Bergungs- sowie die medizinisch notwendigen Reise- und Transportkosten auch nur bis zu maximal 29 640 Franken.