Ja. Sie liessen sich auf eigenes Risiko ohne Kostengutsprache der Unfallversicherung privat behandeln. Falls Ihr Arzt anderer Ansicht ist und von einer Unfallursache ausgeht, sollten Sie von ihm einen Bericht verlangen und gestützt darauf bei der Unfallversicherung Einsprache gegen die Verfügung erheben. Dann muss diese den Fall unentgeltlich noch einmal überprüfen.