Nein. Die Unfallversicherung bezahlt zwar die ersten zwei Tage nach dem Unfall nicht. Deshalb haben Sie dafür keine Taggelder erhalten. Aber: Ihr Arbeitgeber muss Ihnen für diese zwei Tage mindestens 80 Prozent des Lohns zahlen. Das gilt auch für Angestellte im Stundenlohn.