Nein. Wer nach Erreichen des AHV-Alters weiterhin mindestens acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber tätig ist, ist bei der betrieblichen Unfallversicherung nach wie vor sowohl für Berufs- als auch für Freizeitunfälle versichert. Das müssen Sie der Krankenkasse nicht von sich aus mitteilen.